am 25. August 2010 um 19:02 Uhr schrieb Moderator Lady Nala
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Miss Cheyenne im Bizarrstudio Schwarz Hof
Es ist sehr schwer, Buchtitel soweit durchzusetzen, dass hier das Urheberrecht greift, denn die meisten Buchtitel bestehen aus normalen Worten, die auch dem alltäglichen Gebrauch dienen.
Es gab früher mal versuche, bestimmte Worte urheberrechtlich zu verbieten – von irgendwelchen lustigen Gestalten, die der Meinung waren, dass ihre Marke oder Worte nicht geschrieben werden dürften – damit sind sie kläglich gescheitert. Man darf also ohne weiteres Dinge wie “Gottes Werk & Teufels Beitrag” oder “Loriot” schreiben, ohne direkt Post vom Anwalt oder Gericht befürchten zu müssen.
Eine Urheberrechtsverletzung besteht nunmal erst dann, wenn es sich um eine Kopie eines Werkes handelt oder derjenige dieses Werk als sein Eigentum ausgibt. Dann greift dieses Gesetz.
Wenn also Miss Cheyenne nun behaupten würde, dass sie dieses Buch geschrieben hat, dann wäre dies in der Tat eine Urheberrechtsverletzung – genauso wäre es eine, wenn sie ein Buch – egal welches Genre – schreiben würde und selbigem diesen Titel verpasst. Da wäre es durchaus angebracht, dass man sich beschwert.
In diesem Fall allerdings handelt es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, denn der Titel ist als solches nicht in allen Bereichen geschützt – nur eben als Buchtitel. Da sie hier aber kein Buch vorstellt, ist es völlig legitim, selbigen zu verwenden.
Selbstverständlich ist es nicht der beste Weg, aber andererseits gibts hier genug, die sich “was geklaut” haben. Angefangen von MacLaine, über Stockholm bis zu Nala. War alles vorher schonmal da – und wurde adaptiert. Und keiner würde mit einer Klage durchkommen gegen uns, es sei denn, die Namen seien auch im Bereich des “liegenden Gewerbes & Co.” geschützt.
In diesem Sinne
Nala